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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.02.2015 - L 8 BL 1/13 (https://dejure.org/2015,104640)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - L 8 BL 1/13 (https://dejure.org/2015,104640)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 07.01.2013 - S 2 BL 2/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 4/89
Anspruch auf Feststellung einer Behinderung dem Tode des Berechtigten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
Die Feststellung der Behinderung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen hätte nach dem Urteil des BSG vom 6. Dezember 1989 ( 9 RVs 4/89 -, BSGE 66, 120) nach dem Tod der Klägerin gar nicht mehr erfolgen dürfen.Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung, ob und unter welchen weiteren Voraussetzungen ein fürsorgerechtlich geprägter Anspruch überhaupt auf einen Rechtsnachfolger übergehen kann (zur Rechtslage im Sozialhilferecht: BVerwGE 96, 18 ff mwN sowie Senatsurteil vom 28. Februar 2013 L 8 SO 96/10 ; zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertenrecht; BSGE 66, 120).
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung, ob und unter welchen weiteren Voraussetzungen ein fürsorgerechtlich geprägter Anspruch überhaupt auf einen Rechtsnachfolger übergehen kann (zur Rechtslage im Sozialhilferecht: BVerwGE 96, 18 ff mwN sowie Senatsurteil vom 28. Februar 2013 L 8 SO 96/10 ; zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertenrecht; BSGE 66, 120). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 96/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung, ob und unter welchen weiteren Voraussetzungen ein fürsorgerechtlich geprägter Anspruch überhaupt auf einen Rechtsnachfolger übergehen kann (zur Rechtslage im Sozialhilferecht: BVerwGE 96, 18 ff mwN sowie Senatsurteil vom 28. Februar 2013 L 8 SO 96/10 ; zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertenrecht; BSGE 66, 120).